Erforderliche Dokumente

 

Jeder Trauerfall  bringt seine eigenen Erfordernisse auch für die bereit zulegenden Dokumente mit sich. Hier finden Sie Informationen für die meisten Fälle. Sollten Sie allerdings eine andere Situation vorfinden, als wir sie hier beschrieben haben, so scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

 

Jeder Sterbefall ist einzigartig

Die Beantragung der Sterbeurkunde ist ein wichtiger Punkt auf der Merkliste für den Todesfall. Zur Ausstellung der Sterbeurkunde werden einige Dokumente im Original benötigt. Der Lebensstand des Verstorbenen legt die Art der benötigten Dokumente fest. Der Personalausweis, die Krankenkassenkarte und die Geburtsurkunde sollten jedoch immer vorliegen.

Die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch sollten bei verheirateten Verstorbenen vorgelegt werden. Bei geschiedenen Verstorbenen benötigen Sie zusätzlich das Scheidungsurteil mit einem Rechtsvermerk. Bei verwitweten Verstorbenen sollten die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Partners vorliegen.

Eventuell sind noch folgende Dokumente notwendig:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Rentenbescheid (Alters-, Witwenrente)
  • Grabkarte von Grabstelle (falls schon vorhanden)
  • Mietvertrag
  • sonstige Verträge (Bankangelegenheiten, Mitgliedschaften, Versicherungen)

Sollten die genannten erforderlichen Dokumente nicht vorliegen oder eventuell in einem anderen Land ausgestellt worden sein, so sind weitere Maßnahmen erforderlich. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Die standesamtliche Abmeldung im Sterbefall und die Ausstellung der Sterbeurkunde erledigen wir für Sie, wenn Sie dies wünschen. Fragen Sie uns, welche Formalitäten wir Ihnen darüber hinaus abnehmen können.

Unsere Dienste bieten wir vor allem im Vogtland und im Erzgebirge an. Besonders in und um Falkenstein, Auerbach, Rodewisch, Treuen, Lengenfeld, Reichenbach, Schönheide, Eibenstock sowie Calsfeld sind wir für Sie da. Natürlich helfen wir Ihnen auch in den hier nicht aufgeführten Regionen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Bitte achten Sie auch auf die Kündigungen von Versicherungen. Erstellen Sie sich eine Check-Liste für alle anderen anstehenden Kündigungen, die der Bestatter nicht übernimmt. Besonders Bank- und Mietverträge sollten Sie hier vorrangig beachten.

Schauen Sie bitte auch nach, ob der Verstorbene seine Wünsche für seinen Todesfall notiert hat. Vielleicht existiert eine Vorsorge-Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen seiner Wahl.

Nehmen Sie unser Angebot zur Beratung auch zu diesem Thema wahr – persönlich und ganz auf Ihre Situation bezogen.